Befristete Arbeitsverhältnisse dauern immer genau die
Zeit, für die die Befristung gilt. In einem sachgrundlos befristeten Vertrag
liest sich das dann etwa so:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit
1. Der Mitarbeiter wird ab ... als ... eingestellt.
2. Sein Aufgabenbereich und die hiermit verbundenen Tätigkeiten ergeben sich aus der zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung – (siehe Anlage).
§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des ..., ohne dass es einer ausdrücklichen schriftlichen Kündigung bedarf.
In einem mit Sachgrund befristeten Vertrag liest es sich beispielsweise so:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit
1. Der Mitarbeiter wird ab … als … eingestellt.
2. Sein Aufgabenbereich und die hiermit verbundenen Tätigkeiten ergeben sich aus der zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung – (siehe Anlage).
§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des ..., ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
2. Die Einstellung erfolgt zur Vertretung des erkrankten Mitarbeiters Michael S.
Achtung:
Bei allen befristeten Arbeitsverträgen gilt:
Eine vorzeitige Beendigung durch ordentliche Kündigung kommt rechtlich nur infrage, wenn Sie eine solche Kündigungsmöglichkeit gesondert vereinbart haben.
Die Lösung:
Nehmen Sie in einen befristeten Arbeitsvertrag stets eine solche Kündigungsmöglichkeit auf, etwa durch folgende Formulierung:
Unabhängig von der Befristungsdauer kann das Arbeitsverhältnis entsprechend § 622 BGB von den Parteien ordentlich gekündigt werden.
Tipp:
Eine fristlose Kündigung ist ohnehin immer möglich – wenn u. a. ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 626 BGB).
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit
1. Der Mitarbeiter wird ab ... als ... eingestellt.
2. Sein Aufgabenbereich und die hiermit verbundenen Tätigkeiten ergeben sich aus der zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung – (siehe Anlage).
§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des ..., ohne dass es einer ausdrücklichen schriftlichen Kündigung bedarf.
In einem mit Sachgrund befristeten Vertrag liest es sich beispielsweise so:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit
1. Der Mitarbeiter wird ab … als … eingestellt.
2. Sein Aufgabenbereich und die hiermit verbundenen Tätigkeiten ergeben sich aus der zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung – (siehe Anlage).
§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des ..., ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
2. Die Einstellung erfolgt zur Vertretung des erkrankten Mitarbeiters Michael S.
Achtung:
Bei allen befristeten Arbeitsverträgen gilt:
Eine vorzeitige Beendigung durch ordentliche Kündigung kommt rechtlich nur infrage, wenn Sie eine solche Kündigungsmöglichkeit gesondert vereinbart haben.
Die Lösung:
Nehmen Sie in einen befristeten Arbeitsvertrag stets eine solche Kündigungsmöglichkeit auf, etwa durch folgende Formulierung:
Unabhängig von der Befristungsdauer kann das Arbeitsverhältnis entsprechend § 622 BGB von den Parteien ordentlich gekündigt werden.
Tipp:
Eine fristlose Kündigung ist ohnehin immer möglich – wenn u. a. ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 626 BGB).
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