Dienstag, 21. Juli 2015

Dokumentieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher.


Der Arbeits- und Gesundheitsschutz – im Übrigen eine gesetzliche Verpflichtung für Sie als Arbeitgeber – dient vor allem der Bekämpfung betrieblich bedingter Ursachen von Krankheiten und Unfällen. Und wer in die Zukunft blickt, wird schnell feststellen, dass dieser Arbeits- und Gesundheitsschutz vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und dem zunehmend schwerer zu deckenden Fachkräftebedarf unerlässlich ist. Der betriebliche Arbeitsschutz, gekoppelt mit Gesundheitsförderung der Mitarbeiter, findet immer stärkere Bedeutung bei der Mitarbeiterführung und damit in der betrieblichen Personalpolitik.

Zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört es zwingend, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Hintergrund:

Konkrete Gefährdungssituationen am Arbeitsplatz, die Sie leicht durch eine Gefährdungsanalyse erkennen, können sich beispielsweise ergeben durch

• die Arbeitsstätte, etwa die Beleuchtung oder Lichtverhältnisse,
• den Arbeitsplatz, beispielsweise durch die Raumgröße oder das Mobiliar,
• die Arbeitsumgebung, z. B. Lärm, Klima oder Gefahrstoffe,
• die Arbeitsmittel, etwa Maschinen und Geräte, hierzu gehört auch der Bildschirm Ihrer Mitarbeiter,
• Arbeitsstoffe,
• Arbeitsabläufe,
• Arbeitsverfahren,
• Arbeitszeit, z. B. ständige Schicht- oder Nachtarbeit, und
• unzureichende Qualifikation und Unterweisung über Gefahren.

Mit einer Gefährdungsanalyse machen Sie das sichtbar und können entsprechende Maßnahmen ergreifen und Ihre Beschäftigten entsprechend schulen und belehren. Im Fall von Arbeitsunfällen kommt Ihrer Gefährdungsbeurteilung zudem größte Bedeutung zu. wichtig ist also, die Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher zu dokumentieren. Nutzen Sie hierzu die folgende Checkliste:

Checkliste: Weist Ihre Dokumentation folgende Inhalte auf?
- Namen und Funktionen der Personen, die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben
- Zeit und Ort der Durchführung
- Angaben zur Arbeitsstätte, zum Tätigkeitsbereich und zum konkreten Arbeitsplatz
- eventuell festgestellte Gefährdungen
- Beschreibung der verwendeten Methoden
- die zugrunde gelegten Schutzziele
- die festgelegten Schutzmaßnahmen

Können Sie alle Fragen mit „ja“ beantworten, ist Ihre Dokumentation inhaltlich komplett.

Sollten Sie allerdings einige Fragen nicht beantworten können, rufen Sie uns einfach an - wir helfen weiter.
02365-9740897 oder info@eichhorn-consulting.com

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