Montag, 27. Juli 2015

Vorstellungsgespräche: Reisekosten erstatten oder nicht?


In solchen Situationen haben Sie sich sicher auch schon geärgert: Sie haben eine Reihe von Bewerbern zum Vorstellungsgespräch eingeladen, und einer oder sogar mehrere Kandidaten erweisen sich als absolut unqualifiziert für den Job, obwohl Lebenslauf und Anschreiben einen hervorragenden Eindruck gemacht hatten.

Jetzt haben Sie das Problem, dass Sie Ihre Hoffnungen auf den oder die Kandidaten gestützt hatten, aber mit leeren Händen dastehen. Und dann kommen die Bewerber auch noch mit der Forderung auf Sie zu, dass Ihr Unternehmen die Reisekosten erstatten soll.

Wenn Sie z. B. gerade expandieren und häufiger neue Stellen zu besetzen haben, können solche Reisekostenerstattungen einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor darstellen. Deshalb ist es klug, sich vorher zu überlegen, ob Sie den Kandidaten überhaupt Reisekosten erstatten wollen und wenn ja, in welchem Umfang.

Tipp:
Falls Sie sich gegen eine Reisekostenerstattung entscheiden, müssen Sie den Bewerber gleich in Ihrer Einladung zum Bewerbungsgespräch darauf vorbereiten, z. B. so:

"Aufgrund der Vielzahl der Bewerber können wir Ihre Reisekosten nicht übernehmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis."

Oder Sie entscheiden sich lediglich für den gesetzlichen Aufwendungsersatz. D. h., Sie übernehmen nur einen bestimmten Teil der Reisekosten. Auch das müssen Sie vorher erklären, z. B. so:

"Wir erstatten Hin- und Rückflüge im Inland in der Economy- Klasse oder Hin- und Rückfahrkarten für die Bahn, 2. Klasse. Für die Hin-und Rückfahrt mit dem Pkw ersetzen wir die derzeit gültige Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer."

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